Auslandsaufenthalt

Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG auch für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland oder ein entsprechendes Praktikum erhalten.

1. Planung

Eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthalts ist notwendig. Die Anträge sollten spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts bei dem zuständigen Auslandsamt eingereicht werden, damit eine zeitnahe Auszahlung der Förderungsbeträge gewährleistet ist. Vergewissern Sie sich, dass der Antrag vollständig vorliegt.

Zunächst ist aber eine frühzeitige Planung des Auslandsaufenthalts notwendig. Es ist daher empfehlenswert, bereits im Vorfeld einen sog. Antrag auf Vorabentscheid zu stellen, damit Sie wissen, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Auslandsförderung haben.

2. Auslandsstudium in EU-Mitgliedstaaten

Für ein Studium in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz wird inzwischen Ausbildungsförderung vom Studienbeginn bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses geleistet. Studierende können ihre Ausbildung auch in mehreren Ländern der EU fortsetzen und in einem Land der EU bzw. der Schweiz beenden. Die Förderungshöchstdauer entspricht jeweils der in der dortigen Studienordnung festgelegten Ausbildungsdauer.

Der Auszubildende kann aber auch nach Deutschland zurückkehren und seinen Abschluss im Inland erwerben. In diesem Fall gilt wieder die Förderungshöchstdauer entsprechend der in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit.

3. Auslandsstudium außerhalb der EU-Mitgliedstaaten

Für Auslandsstudien außerhalb der EU-Mitgliedstaaten gilt: Nach dem ersten Studienjahr im Inland kann die Ausbildung (i.d.R. für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum) bis zu einem Jahr, und wenn der weitere studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden.

4. Mindestdauer

Die Ausbildung im Ausland muss mindestens ein Semester bzw. mindestens 12 Wochen bei Praktikum oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation dauern.

5. Leistungen

Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/Darlehen) Auslandszuschläge (nur außerhalb der EU/Schweiz), nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 Euro pro Studienjahr), Reisekosten sowie Kosten der Krankenversicherung.

6. BAföG-Antrag

Einfach die BAföG-Förderung, die man im Inland erhält, mit ins Ausland zu nehmen, geht allerdings nicht.

Für die Förderung von Auslandsstudien und -praktika sind nur spezielle Auslandsämter zuständig, bei denen unbedingt alle Anträge bezüglich des Auslandsaufenthaltes zu stellen sind. Das jeweilige Auslandsamt ist dabei für alle Auszubildenden zuständig die ihre Ausbildung in der dem Amt zugewiesenen Region absolvieren. Diese Ämter erteilen auch umfassend Auskunft zur Ausbildungsförderung im Ausland.

7. Weitere Förderungsmöglichkeiten

Besteht im Rahmen des BAföG kein Anspruch auf Förderung des Auslandsaufenthalts, können Informationen über die Vergabe von Stipendien an deutsche und ausländische Studierende beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD, www.daad.de), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, und bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen (www.hochschulkompass.hrk.de unter „Hochschulen”) angefordert werden.

Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn, www.bafoeg.bmbf.de) oder unter www.bildungskredit.de.

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