BAföG-FAQs

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum BAföG haben wir nachfolgend zusammengestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage nicht allen antragstellenden Studierenden einen Wohnheimplatz vermitteln können. Für die Wohnungssuche setzen Sie sich bitte mit unseren Kooperationspartnern in Verbindung oder wenden sich an weitere private Wohnungsanbieter der Stadt. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie hier.

Kategorie: Antragstellung

Sofern Sie unser Mietangebot annehmen möchten, führen Sie nun bitte innerhalb der Frist die im Mietangebot aufgeführten Schritte durch. Wir bereiten dann die Übergabe der Schlüssel und der Vertragsunterlagen am Einzugstag vor.

Entspricht unser Angebot nicht Ihren Wünschen, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir Ihnen ggf. ein anderes Angebot zusenden können. Erhalten wir innerhalb der Angebotsfrist keine Rückmeldung, wird der Ihnen angebotene Wohnheimplatz anderweitig vergeben und Ihr Antrag erlischt aus der Warteliste.
Eine erneute Antragstellung ist danach möglich.

Kategorie: Antragstellung

Es wird immer der zuletzt gestellte Antrag berücksichtigt. Alle vorherigen Anträge werden automatisch gelöscht. In Bezug auf die Warteliste kann dies eine Verschlechterung Ihrer Warteposition bedeuten. Nutzen Sie daher immer die Möglichkeit zur Änderung Ihrer persönlichen Daten über den Wohnheimservice oder senden Sie uns eine E-Mail mit den zu ändernden Daten.

Kategorie: Antragstellung

Beide müssen einen eigenen Wohnheimantrag stellen. Auf dem Wohnheimantrag wird jeweils an der entsprechenden Stelle der Name desjenigen, mit dem man zusammen wohnen möchte, eingetragen. Wir versuchen, die Wünsche entsprechend zu berücksichtigen, können aber keine 100 %-ige Garantie geben.

Kategorie: Antragstellung

Studienanfänger können einen Antrag auf einen Wohnheimplatz ein Semester vor beabsichtigtem Studienbeginn stellen. Ansonsten gibt es keine festen Fristen.

Kategorie: Antragstellung

Bekommen Sie von uns bis zum Einzugs-Wunschtermin kein Angebot zugeschickt, können wir Ihnen aufgrund der hohen Nachfrage aktuell leider keinen Wohnheimplatz zur Verfügung stellen. Ihre Bewerbung bleibt dann aktiv und wir werden wie bisher ca. alle 4 Wochen per E-Mail nachfragen, ob Sie Ihre Bewerbung noch aufrechterhalten möchten.

Kategorie: Antragstellung

Das Bankeinzugsverfahren ist die in unserem Studentenwerk übliche Form der Mietzahlung und Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages. Die Bankeinzugsermächtigung wird grundsätzlich erst beim Zustandekommen eines Mietverhältnisses (nach Abschluss des Mietvertrages) wirksam.

Kategorie: Antragstellung

Antragsberechtigt sind…

  •  … zugelassene oder bereits immatrikulierte Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Hochschule Magdeburg-Stendal und Hochschule Harz.
  •  … noch nicht immatrikulierte Studienanfänger, die an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Hochschule Magdeburg-Stendal oder Hochschule Harz ein Studium aufnehmen werden.
Kategorie: Antragstellung

Die Bewerbung auf einen Wohnheimplatz ist ausschließlich über unseren Online-Antrag möglich.

Tragen Sie bitte alle geforderten Angaben in die entsprechenden Felder ein und senden das Formular anschließend ab. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail alle uns mit dem Antrag übermittelten Daten und einen Bestätigungs-Link. Die Daten müssen nun von Ihnen auf ihre Richtigkeit überprüft und ggf. korrigiert werden. Sind alle Daten korrekt, bestätigen Sie Ihre Bewerbung bitte über den Bestätigungs-Link am Ende der E-Mail. Erst nach erfolgreicher Bestätigung ist Ihre Bewerbung auf einen Wohnheimplatz aktiv.

Kategorie: Antragstellung

Sollten Sie noch keinen Wohnheimplatz erhalten haben, werden wir nun ca. alle 4 Wochen per E-Mail nachfragen, ob Sie Ihre Bewerbung noch aufrechterhalten möchten. Ist das der Fall, reicht eine kurze Bestätigung.

Kategorie: Antragstellung

Sie dürfen in der Regel bis zu 4 Semester im Wohnheim wohnen. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer unserer Hochschuleinrichtungen. Nach Ablauf der 4 Semester haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen. Bei triftigen Gründen kann der Mietvertrag maximal um 2 Semester verlängert werden.

Kategorie: Antragstellung

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen vor Einzugs-Wunschtermin ein befristetes Mietangebot. Zum Wintersemester kann sich dieser Zeitraum auf 1-2 Wochen verkürzen.

Kategorie: Antragstellung

Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die vor Mietvertragsabschluss zu erbringen ist. Die genauen Modalitäten (Kontonummer, Höhe) teilen wir Ihnen mit dem Angebot zur Anmietung eines Wohnheimplatzes mit. Die Kaution wird nicht verzinst (gem. § 551 BGB) und ca. vier bis sechs Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt. Voraussetzung ist, dass unsererseits keine Forderungen bestehen.

Kategorie: Antragstellung

 

Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auch auf folgenden externen Seiten: