{"id":15789,"date":"2021-03-19T12:53:44","date_gmt":"2021-03-19T11:53:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.studentenwerk-magdeburg.de\/?p=15789"},"modified":"2021-03-19T21:06:58","modified_gmt":"2021-03-19T20:06:58","slug":"bmbf-verlaengert-zuschuss-fuer-studierende-in-notlagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.studentenwerk-magdeburg.de\/en\/bmbf-verlaengert-zuschuss-fuer-studierende-in-notlagen\/","title":{"rendered":"BMBF verl\u00e4ngert Zuschuss f\u00fcr Studierende in Notlagen"},"content":{"rendered":"<p>Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF) und Studierendenwerke vereinbaren nahtlose Fortsetzung im Sommersemester 2021: Gemeinsame Pressemitteilung BMBF und Deutsches Studentenwerk (DSW)<\/p>\n<p>Berlin, 19. M\u00e4rz 2021. Die Folgen der Corona-Pandemie sind auch im studentischen Alltag deutlich zu sp\u00fcren. Besonders trifft es Studierende, die auf Eink\u00fcnfte aus Nebenjobs angewiesen sind. Durch die vielen Schlie\u00dfungen, zum Beispiel in der Gastronomie, ist vielen von ihnen eine wichtige M\u00f6glichkeit zur Finanzierung ihres Studiums weggebrochen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben daher vereinbart, die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe f\u00fcr Studierende in pandemiebedingten Notlagen auch im gesamten Sommersemester 2021 anzubieten. Antr\u00e4ge auf einen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat sind online m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:<\/p>\n<p>\u201eIch erhalte viele Zuschriften, in denen mir Studierende ihre ganz pers\u00f6nliche Situation schildern. Diese Sorgen und \u00c4ngste nehme ich ernst. Mir ist wichtig, dass niemand sein Studium abbrechen muss, weil eigene Verdienstm\u00f6glichkeiten weggebrochen sind oder sich das Einkommen der Eltern verringert hat. Deshalb ist es wichtig, dass die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe jetzt nahtlos auch \u00fcber das gesamte Sommersemester 2021 als Unterst\u00fctzung f\u00fcr Studierende angeboten wird.<\/p>\n<p>Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Studentenwerke f\u00fcr ihren kr\u00e4ftezehrenden Einsatzvor Ort, die weiterhin die Umsetzung \u00fcbernehmen. Ihr Engagement macht es m\u00f6glich, dass die Unterst\u00fctzung bei Studierenden in pandemiebedingten Notlagen ankommt.<\/p>\n<p>Wir wissen aber auch, dass es viele Studierende gibt, die keine Leistungen nach dem normalen BAf\u00f6G beziehen, obwohl sie dazu berechtigt sind. Hier werbe ich bei Studierenden daf\u00fcr, zun\u00e4chst einen regul\u00e4ren Antrag auf BAf\u00f6G zu stellen.\u201c<\/p>\n<p>Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekret\u00e4r des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erkl\u00e4rt:<\/p>\n<p>\u201eDie Studenten- und Studierendenwerke stehen auch im Sommersemester 2021 bereit, Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterst\u00fctzen. Die Studierendenwerke helfen, und ihre Besch\u00e4ftigten legen sich f\u00fcr die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe ins Zeug. Je l\u00e4nger die Pandemie anh\u00e4lt, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studenten- und Studierendenwerke.\u201c<\/p>\n<p>\nHintergrund:<\/p>\n<p>Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland k\u00f6nnen zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen seit Juni 2020 eine \u00dcberbr\u00fcckungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zust\u00e4ndigen Studierenden- bzw. Studentenwerk online beantragen. Diese Hilfe wird nahtlos auch f\u00fcr das gesamte Sommersemester 2021 angeboten. Sie bleibt damit Teil eines gro\u00dfen Pakets des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterst\u00fctzung von Studierenden.<\/p>\n<p>Antragsberechtigt f\u00fcr die Zusch\u00fcsse sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnen, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Dies gilt f\u00fcr Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer H\u00f6he von 500 Euro. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Antr\u00e4ge ausschlie\u00dflich online \u00fcber die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden: <a href=\"https:\/\/www.\u00fcberbr\u00fcckungshilfe-studierende.de\/\">https:\/\/www.\u00fcberbr\u00fcckungshilfe-studierende.de\/<\/a><\/p>\n<p>Die Regelungen wurden im engen Austausch mit dem Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) an die erweiterte Laufzeit angepasst. Die bew\u00e4hrten Grundpfeiler bei der Zuschussbeantragung bleiben, insbesondere die seit Wintersemester 2020\/2021 geltenden Erleichterungen. Diese betreffen vor allem drei Bereiche:<\/p>\n<p>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 eine verk\u00fcrzte Dokumentation der Kontobewegungen,<\/p>\n<p>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die Anpassung des aktuellen Nachweises einer pandemiebedingten Notlage er\u00f6ffnet Studierenden den Zugang zu den Zusch\u00fcssen, die aktuell keinen Nebenjob finden k\u00f6nnen und<\/p>\n<p>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 die erweiterte Zulassung von Eigenerkl\u00e4rungen, wenn schriftliche Unterlagen in Corona-Zeiten nicht vorgelegt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr alle M\u00e4rz-Antr\u00e4ge gelten die aktuellen Richtlinien fort. F\u00fcr Antr\u00e4ge ab 1.\u00a0April gelten leicht angepasste Richtlinien, die \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind. Eingeflossen sind Erfahrungen aus inzwischen mehr als acht Monaten Zusammenarbeit mit den regional zust\u00e4ndigen Studierenden- und Studentenwerken. Informationen zu den Regeln ab April werden in enger Abstimmung mit dem DSW in die verschiedenen weiteren Unterst\u00fctzungsmaterialien aufgenommen, das hei\u00dft in die Erl\u00e4uterungen in der Antragsmaske, die FAQ des BMBF und des DSW im Internet. F\u00fcr allgemeine Fragen bleibt auch im Sommersemester die BMBF-Telefon-Hotline erreichbar.<\/p>\n<p>Aktuell sind die im Januar und Februar eingegangenen Antr\u00e4ge weitgehend bearbeitet. Rund 75 Prozent der antragstellenden Studierenden konnten in diesem Jahr durch die Zusch\u00fcsse unterst\u00fctzt werden. Damit bieten die Zusch\u00fcsse eine bundesweit transparent geregelte und schnelle Unterst\u00fctzung in akuten pandemiebedingten Notlagen.<\/p>\n<p>Die \u00dcberbr\u00fcckungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets f\u00fcr Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Die zweite S\u00e4ule der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe ist der Studienkredit der KfW, der noch bis Jahresende f\u00fcr Kreditnehmende zinsfrei gestellt wurde. Der Studienkredit ist ein bew\u00e4hrtes Programm der Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau\u00a0(KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die M\u00f6glichkeit, monatlich bis zu 650\u00a0Euro aufzunehmen. Grunds\u00e4tzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44\u00a0Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllen:<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 deutsche Staatsb\u00fcrger mit inl\u00e4ndischer Meldeadresse,<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Familienangeh\u00f6rige eines deutschen Staatsb\u00fcrgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 EU-Staatsb\u00fcrger, die sich rechtm\u00e4\u00dfig seit mindestens drei Jahren st\u00e4ndig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Familienangeh\u00f6rige eines solchen EU-Staatsb\u00fcrgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bildungsinl\u00e4nder und in Deutschland gemeldet.<\/p>\n<p>\u00b7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 N\u00e4here Informationen: <a href=\"http:\/\/www.kfw.de\/studienkredit-coronahilfe\">www.kfw.de\/studienkredit-coronahilfe<\/a>.<\/p>\n<p>Flankierend hat der Bund sichergestellt, dass die BAf\u00f6G-Gef\u00f6rderten keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Pr\u00fcfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden k\u00f6nnen. Wenn pandemiebedingte Verz\u00f6gerungen im Studienverlauf eingetreten sind, wird f\u00fcr eine entsprechend l\u00e4ngere Zeit auch \u00fcber die F\u00f6rderungsh\u00f6chstdauer hinaus geleitstet. Soweit Bundesl\u00e4nder w\u00e4hrend der Pandemie ein oder mehrere Semester nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen, wird dies im BAf\u00f6G nachvollzogen. Zudem wurden im Rahmen der BAf\u00f6G-Reform von 2019 die Bedarfss\u00e4tze, der Wohnkostenzuschlag und die Einkommensfreibetr\u00e4ge deutlich angehoben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Weitere Informationen:<\/p>\n<p>FAQ des BMBF zu den \u00dcberbr\u00fcckungshilfen:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bmbf.de\/de\/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html\">https:\/\/www.bmbf.de\/de\/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF) und Studierendenwerke vereinbaren nahtlose Fortsetzung im Sommersemester 2021: Gemeinsame Pressemitteilung BMBF und Deutsches Studentenwerk (DSW) Berlin, 19. M\u00e4rz 2021. Die Folgen der Corona-Pandemie sind auch im studentischen Alltag deutlich zu sp\u00fcren. Besonders trifft es Studierende, die auf Eink\u00fcnfte aus Nebenjobs angewiesen sind. 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