Wie funktioniert das mit dem “Mietzuschuss”?

Die Miete ist im BAFöG einfach geregelt. Es gibt nur pauschale Zuschüsse. Die Zuschüsse sind fix und damit orientieren sich nicht an Euren/Ihren tatsächlichen Wohnkosten! Wohnt der Student bzw. die Studentin bei seinen Eltern, erhalten Sie neben dem Grundbedarf von 452,00 € einen Zuschuss von 59,00 €.
Wohnen Sie in einer eigenen Wohnung oder WG, beträgt der Zuschuss 360,00 €.

Zur Klarstellung und Abgrenzung gilt folgendes:

  1. Ein Auszubildender wohnt bei den Eltern, wenn er mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
    Er lebt nicht mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft, wenn er die Ausbildungsstätte von einer eigenen Unterkunft aus besucht.
  2. Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum seiner Eltern steht. Ein Mietvertrag mit den Eltern wird nicht anerkannt.

Achten Sie darauf, ob Ihr Mietvertrag (z.B. mit dem Studentenwerk Magdeburg) am Jahresende ausläuft und vergessen Sie nicht, einen neuen einzureichen. Nach § 53 Satz 1 Nr. 1 BAföG erfolgt eine rückwirkende Änderung höchstens für 3 Monate vor dem Monat, in dem Sie die Änderung mitgeteilt haben.

Category: BAföG
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