BAföG: Für eine echte Trendumkehr ist noch mehr nötig

  • Logo Deutsches StudentenwerkHeute Anhörung im Bundestag zur BAföG-Novelle der Bundesregierung
  • Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde vertritt das Deutsche Studentenwerk (DSW) vor dem Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • DSW begrüßt Anhebung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen, fordert aber eine strukturelle Reform
  • Förderungshöchstdauer verlängern, Altersgrenzen abschaffen, Teilzeitstudium fördern

Berlin, 8. Mai 2019. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt grundsätzlich, dass die Bundesregierung die BAföG-Bedarfssätze und -Elternfreibeträge erhöhen will, drängt aber auf weitere Maßnahmen, damit wieder mehr Studierende BAföG erhalten. Die Förderhöchstdauer müsse verlängert, Altersgrenzen abgeschafft, das Teilzeitstudium gefördert werden.

Anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde:

„Um das im Koalitionsvertrag gesetzte Ziel einer Trendumkehr zu erreichen, damit wieder mehr Studierende vom BAföG profitieren, ist jenseits der geplanten, dreistufigen Erhöhung der Elternfreibeträge eine strukturelle Reform notwendig. Die Altersgrenzen im BAföG müssen abgeschafft werden, die Förderungshöchstdauer muss um mindestens ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängert werden, und auch das Teilzeitstudium muss gefördert werden.

Die Bundesregierung hat recht: Nach kontinuierlich rückläufigen Geförderten-Zahlen in den vergangenen fünf Jahren müssen wieder mehr Studierende BAföG erhalten. Das BAföG muss, wie es das Ziel war bei seiner Einführung im Jahr 1971, nicht nur untere Einkommensschichten, sondern auch die Mittelschicht erreichen.

Dafür muss das BAföG jenseits der Sätze nun endlich mit der Studienwirklichkeit synchronisiert werden. Nur 37% der Studierenden schließen ihr Studium in der Regelstudienzeit ab. Mehr als 60% überschreiten sie – und bekommen deswegen kein BAföG mehr. Das BAföG muss über die Regelstudienzeit hinaus um mindestens ein weiteres Semester gezahlt werden. Grundsätzlich sollte gelten: Was hochschulrechtlich möglich ist, muss auch förderrechtlich möglich sein.

Die geplante zweistufige Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs reicht aus unserer Sicht nicht aus. Wie wir mit Studien belegt haben, müsste der BAföG-Grundbedarf auf 500 bis 550 Euro im Monat erhöht werden, anstelle der geplanten 427 Euro. Ob die dreistufige Erhöhung der Elternfreibeträge bis zum Jahr 2021 den mehrjährigen Stillstand vor dieser BAföG-Erhöhung ausgleichen und wieder mehr Studierende erreichen wird, muss sich zeigen.

Was die Bundesregierung anstrebt, ist grundsätzlich zu unterstützen. Es wäre nur besser und würde das Vertrauen ins BAföG ungemein stärken, wenn es regelmäßig erhöht und an die Entwicklung von Preisen und Einkommen angepasst würde.“

In seiner schriftlichen Stellungnahme zur heutigen Bundestagsanhörung geht das Deutsche Studentenwerk auch auf die Anträge zum BAföG ein, die die Oppositions-Parteien bzw. –Fraktionen im Bundestag vorgelegt haben.

DSW-Stellungnahme zur heutigen Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur 26. BAföG-Novelle der Bundesregierung:

www.studentenwerke.de/de/content/stellungnahme-zur-bundestags-anhörung-zum

 

Die geplanten BAföG-Erhöhungen im Überblick:

www.studentenwerke.de/de/content/mehr-bafög-0

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