Vergabemodus und Beantragen von Freitischmarken
Als Zuschuss zum Essen vergibt das Studentenwerk semesterweise auf Antrag Essenmarken an bedürftige Studierende. Die Essenmarken sind ausschließlich für Studierende vorgesehen, die sich in einer vorübergehenden, nicht selbstverschuldeten Notsituation befinden. Diese Notsituation ist schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Pro Antragsteller werden maximal 40 Essenmarken je Semester vergeben. Die Antragstellung muss persönlich in der allgemeinen Sozialberatung bei der Sozialberaterin erfolgen. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Studentenwerkes handelt, besteht darauf kein Rechtsanspruch.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Freitischmarken
- eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- eine schriftliche Antragsbegründung
- ein aktueller Nachweis der eigenen Finanzsituation
Den notwendigen Formantrag finden Sie im Dokumentencenter.