Studieren und sparen müssen sich nicht ausschließen
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Ausschnitt Campusseite v. 9.04.11
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Am 9. April 2011 erschien auf der Campusseite der Volksstimme ein Artikel mit dem Titel -Studieren und sparen müssen sich nicht ausschließen-. Das Interview mit dem stellvertretenden Abteilungsleiter des Amtes für Ausbildungsförderung wurde bereits vergangenes Jahr im Rahmen eines von der Volksstimme begleiteten Germanistik-Seminars geführt. Einige Fakten sind nicht aktuell widergegeben und sollen an dieser Stelle berichtigt werden:
Zum Ende des vergangenen Jahres gab es nicht nur ein BAföG-Änderungsgesetz sondern auch neue höchstrichterliche Rechtsprechung. So hat das Bundesverwaltungsgericht am 30.06.2010 (Az.: 5 C 3.09) entschieden, dass Autos keine Haushaltsgegenstände seien und diese daher immer mit ihrem vollem Wert beim Vermögen berücksichtigt werden müssten. Im Januar 2011 wurde das Urteil bundesweit in die Verwaltungspraxis umgesetzt. Danach findet eine Prüfung, ob Fahrzeuge bis zum Wert von 7.500 EUR angemessen sind - und deshalb als Vermögen nicht berücksichtigt werden - nicht mehr statt.
Dies hat zur Folge, dass Auszubildende, die Eigentümer eines Pkw sind, zusammen mit ihrem weiteren Vermögen (Girokonto, Sparbuch usw.) schnell den Freibetrag von 5.200 EUR überschreiten und ihre Förderung deshalb gekürzt wird, obwohl sie beispielsweise nur einen älteren Kleinwagen fahren. Für viele Auszubildende verschlechtert sich damit die Förderung deutlich. Ob der Gesetzgeber hierauf zukünftig reagieren und einen Freibetrag für angemessene PKW einführen wird, ist derzeit offen. Eine entsprechende Vorschrift wäre aus Sicht der Förderungsämter jedoch wünschenswert.