KfW-Studienkredit: Online-Nachweis der Immatrikulation bis 15. April
An der Darlehensfinanzierung im Bildungsbereich hat der KfW-Studienkredit einen Anteil von 75 Prozent. Die Vergabe der KfW-Darlehen erfolgt im Onlinebanking und unter Einschaltung von Vertriebspartnern. Zurzeit bilden rund 1.200 akkreditierte Vertriebspartner – im Wesentlichen Studentenwerke und Banken – ein flächendeckendes Netz von Anlaufstellen. Sie beraten die Darlehensnehmer bei der Antragstellung im Online-Portal sowie im späteren Darlehensverlauf und senden die Kreditanträge und die erforderlichen Studiennachweise online an die KfW. Der Einstieg ins Online-Portal findet sich unter www.kfw.de Programmfinder Programme für Studenten. Mit der Zusage eines Studienkredits werden dem Kreditnehmer automatisch seine persönlichen PIN- und TA N-Nummern als Zugangsberechtigung zum Kreditnehmerportal mitgeteilt, das er über den obigen Einstieg erreicht.
Nur Studiennachweis sichert Zahlung
Zurzeit befinden sich rund 53.000 Darlehen in der Auszahlungsphase. Damit auch für das kommende Sommersemester die weiteren Auszahlungen gesichert bleiben, müssen die Studierenden der KfW bis zum 15. April online nachweisen, dass sie für das kommende Semester weiterhin an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind. „Deshalb brauchen wir für diese Nachweise die Mitarbeit unserer Vertriebspartner“, sagt Josefine Lange, Direktorin Bildungsfinanzierung. Der Studierende gibt auf seiner Kreditnehmerplattform die Daten seiner aktuellen Studienbescheinigung ein und erhält danach einen Kontrollausdruck. Die aktuelle Studienbescheinigung und den Kontrollausdruck legt der Studierende dann einem Vertriebspartner seiner Wahl zur Freigabe vor. Der Vertriebspartner ruft über die Vorgangsnummer,
die auf dem Kontrollausdruck links oben vermerkt ist, auf seiner Plattform den Datensatz auf und vergleicht ihn mit den vorgelegten Dokumenten. Lange: „Stimmen die Daten überein, kann der Vertriebspartner den Vorgang im Beisein des Studierenden sofort freischalten. Der Studierende erhält nun für das kommende Semester pünktlich seine monatlichen Zahlungen.“ Im Anschluss an die Freischaltung händigt der Vertriebspartner den Studierenden die Unterlagen wieder
aus. Die Vertriebspartner müssen sie nicht archivieren oder an die KfW schicken.