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KfW-Studienkredit 
 
Studienkredit 

Nicht jeder Studierende bekommt (ausreichend) staatliche Ausbildungsförderung. Für diese Studierenden stellt der KfW-Studienkredit
(www.kfw-foerderbank.de) eine Alternative dar.

Im Amt für Ausbildungsförderung beraten wir nicht nur zu den Kreditkonditionen, sondern prüfen vorher auch alle sonstigen Möglichkeiten der Studienfinanzierung (BAföG, Bildungskredit etc.). Sollte sich danach eine günstigere Form der Studienfinanzierung ergeben, werden wir Sie darauf hinweisen. Denn nur so können wir unserem gesetzlichen Auftrag und eigenem Anspruch an eine unabhängige Beratung und bestmögliche direkte Unterstützung unserer Studierenden gerecht werden.

Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 EUR und 650 EUR erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester. Maximal vier zusätzliche Fachsemester (insgesamt dann max. 14) können gefördert werden, wenn ein begründeter Antrag für die Verlängerung vorliegt.

Den KfW-Studienkredit erhalten volljährige Studierende, die:
  1. an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren
  2. für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind
  3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  4. das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  5. über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen

Auch Bürger aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Unionsbürger) können den KfW-Studienkredit erhalten, wenn sie sich seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten. Familienangehörige von deutschen Staatsbürgern sowie von Unionsbürgern können, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit und der Dauer des bisherigen Aufenthalts im Bundesgebiet, ebenfalls den Studienkredit in Anspruch nehmen, wenn sie sich zusammen mit dem Bundes- oder Unionsbürger im Bundesgebiet aufhalten.

Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Karenzphase, die zwischen 6 und 23 Monate betragen kann. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von max. 25 Jahren zurückzuzahlen.

Das Antragsformular finden Sie in unserem Online-Kreditportal unter www.kfw-foerderbank.de und können es dort direkt am Bildschirm ausfüllen. Auf Basis Ihres Antrages wird Ihnen online ein Vertragsangebot erstellt. Mit dem ausgedruckten Antrag und Vertragsangebot gehen Sie zu einem KfW-Vertriebspartner (z.B. dem Amt für Ausbildungsförderung im Studentenwerk Magdeburg). Neben diesen Antragsunterlagen sind

  1. Ausweisdokument,
  2. Studienbescheinigung,
  3. Kontoverbindungsnachweis sowie
  4. ggf. das Formblatt für nichtdeutsche Antragsteller
  5. das Leistungsnachweisformular in fortgeschrittenen Studienphasen

beim Vertriebspartner vorzulegen.

Der Vertriebspartner leitet Ihren Antrag an die KfW weiter, die dann die Kreditentscheidung trifft.

Auszahlungsvoraussetzung für jedes weitere Semester ist die beim Vertriebspartner spätestens jeweils zu Beginn des Semesters vorzulegende, gültige Studienbescheinigung für das kommende bzw. gerade begonnene Semester.

Sollten Sie

  • weitere Fragen zum KfW-Studienkredit haben,
  • sich schon ein Angebot im Internet erstellt haben und einen Vertriebspartner suchen oder
  • Ihren Studiennachweis vorlegen,

Wenden Sie sich bitte während der Sprechzeit (Mo, Do, Fr 10:00 - 12:00 Uhr, Di 13:00 - 18:00 Uhr) an folgende Mitarbeiter:

Herr André Merten              0391 / 67-18353      Raum 353

Herr Matthias Eckert          0391 / 67-18365      Raum  351

E-Mail: Studienkredit@Studentenwerk-Magdeburg.de