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Rückzahlung 
 
 

Die Förderung erfolgt je zur Hälfte als nicht rückzahlbarern Zuschuss und zur anderen Hälfte als nichtverzinsliches Darlehen. Fünf Jahre nach dem Ablauf der Förderungshöchstdauer ist dieses Darlehen mit monatlichen Raten von mindestens 105,00 € zurückzuzahlen. Die Rückzahlung ist dabei auf einen Betrag von 10.000 € je Ausbildungsabschnitt begrenzt!

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in 50728 Köln zieht zentral das BAföG-Darlehen ein.