Deutsche Studierende haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf BAföG, soweit die übrigen Fördervoraussetzungen vorliegen. In Abhängigkeit von Ihrem Aufenthaltsrecht können auch ausländische Studierende Ausbildungsförderung erhalten.
Eine Förderung kann nur ab dem Antragsmonat (frühestens natürlich mit Beginn des Studiums) erfolgen, entscheidend ist unser Posteingangsstempel. Sie müssen auch nicht abwarten, bis Sie sämtliche Unterlagen zusammenhaben – fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden. Von der Antragstellung bis zur ersten Zahlung benötigen wir eine gewisse Bearbeitungszeit. Stellen Sie deshalb Ihren Antrag bitte möglichst frühzeitig.
Die wichtigsten Informationen haben wir hier in einem kleinen BAföG-ABC zusammengestellt:
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Zweitausbildung
Ausführliche Informationen finden Sie außerdem auch auf folgenden Seiten: