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bei den Eltern wohnend |
nicht bei den Eltern wohnend |
| Grundbetrag |
373 € |
373 € |
| Bedarf für die Unterkunft |
49 € |
224 € |
| Gesamt: |
422 € |
597 € |
| zusätzlich: |
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| Krankenversicherung |
62 € |
62 € |
| Pflegeversicherung |
11 € |
11 € |
| Gesamt: |
495 € |
670 € |
Außerdem wird ein
Kinderbetreuungszuschlag für jedes im Haushalt lebende eigene Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gewährt. Dieser Zuschlag wird abweichend von der sonstigen Förderung als Vollzuschuss gezahlt. Er beträgt monatlich für das erste Kind 113,00 € und für jedes weitere Kind 85,00 €.