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Bedarfssätze 
 
 

 

bei den Eltern wohnend 

nicht bei den Eltern wohnend

 Grundbetrag

 373 €

 373 €

 Bedarf für die Unterkunft

 49 €

 224 €

 Gesamt:

 422 €

 597 €

zusätzlich:    
 Krankenversicherung

 62 €

 62 €

 Pflegeversicherung

 11 €

 11 €

 Gesamt:

 495 €

 670 €

Außerdem wird ein Kinderbetreuungszuschlag für jedes im Haushalt lebende eigene Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gewährt. Dieser Zuschlag wird abweichend von der sonstigen Förderung als Vollzuschuss gezahlt. Er beträgt monatlich für das erste Kind 113,00 € und für jedes weitere Kind 85,00 €.