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Hinweise zum Umzug 
 
 

Umzugsanträge und Hinweise zum Umzug


Ein Umzug ist entsprechend allg. Mietbedingungen, Pkt. 7, jeweils zum 1. des Monats möglich. Zum Semesterbeginn können keine Umzüge realisiert werden.(September/ Oktober und März/ April ) Zur Anreisezeit gilt " Einzug vor Umzug ", um möglichst vielen Neubewerbern eine Wohnmöglichkeit anbieten zu können.
Wird ein Umzug im Wohnheim oder zwischen den Wohnheimen gewünscht, wenden Sie sich bitte persönlich an uns. Ein Umzug kann sofort vereinbart werden, wenn das gewünschte Zimmer im betreffenden Wohnheim oder ein Tauschpartner zur Verfügung steht und für das Zimmer keine Warteliste existiert. Dazu füllen Sie einen Umzugsantrag aus. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Festlegungen zur Umzugsfrist und Sie erhalten gegen Vorlage eines Einzahlungsbelegs für die Umzugsgebühr einen neuen Mietvertrag zum jeweils 1. des Monats. (möglichst am gleichen Tage)
Kann ein Umzugswunsch nicht realisiert werden, da für das gewünschte Zimmer eine Warteliste existiert, füllen Sie bitte einen Antrag auf einen Wohnheimplatz aus. Ihr Antrag wird in der Warteliste registriert und nach der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Nachfragen sind unter der jeweiligen Registriernummer bei uns möglich. Nach Bestätigung des Umzugswunsches werden Sie von uns benachrichtigt.
Bei Annahme ist ein Umzugsantrag auszufüllen und Sie erhalten gegen Vorlage des Einzahlungsbeleges für die Umzugsgebühr einen neuen Mietvertrag zum jeweils ersten des Monats. (möglichst am gleichen Tage)
Eine Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses entfällt mit der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages. Der neue Mietvertrag berechtigt Sie zur Übernahme des neuen Zimmers beim zuständigen Hausmeister. Der Bezug erfolgt unter Ausfertigung des Übergabeprotokolls.
Die ordnungsgemäße Rückgabe des alten Zimmers bestätigt Ihnen der Hausmeister auf dem Umzugsschein. Beachten Sie dabei Pkt. 7 und 12 der Allgemeinen Mietbedingungen.
Steht Ihnen das zu beziehende Zimmer vorfristig zur Verfügung, bitten wir die Freigabe der alten Mietsache zum 1. des Monats, um eine Neuvergabe zu ermöglichen.