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Hinweise zum Auszug 
 
 

Der Auszug ist entweder nach erfolgter Kündigung oder bei Beendigung des Mietverhältnisses lt. Mietvertrag möglich. Beachten Sie bitte die Regelungen in den "Allgemeinen Mietbedingungen", Pkt. 11 und 12. Bitte halten Sie folgenden Verfahrensweg ein:

1. Kündigung in schriftlicher Form, unter Angabe des Datums, unter Einhaltung der Frist von 8 Wochen zum Monatsende bis spätestens am 3. Werktag im Studentenwerk Magdeburg, Sachgebiet Wohnen, Johann-Gottlob-Nathusius-Ring 5 (Wohnheim 7) Zimmer 343 oder 345. Sie erhalten einen Abmeldeschein und das Formblatt zur "Entlastung von Schadensersatzansprüchen" zur Beendigung Ihres Mietverhältnisses.

2. Vereinbarung eines Besichtigungstermines der Mietsache, 14 Tage vor dem Auszug und des Auszugstermines mit dem Hausmeister bis spätestens 11.00 Uhr am Tage des Ablaufes des Mietverhältnisses (werktags), zur Übergabe der Mietsache. Der Hausmeister bestätigt die Rückgabe auf Ihrem Abmeldeschein und protokolliert den ordnungsgemäßen Zustand des Zimmers und die Sauberkeit der Fenster, die Vollständigkeit des Mobiliars, die Vollständigkeit überlassenener Gegenstände sowie die Zählerstände (soweit zutreffend) auf dem Übergabeprotokoll, das Sie bitte gegenzeichnen möchten. Noch am Tage des Auszuges bestehende Mängel werden mit der Kaution verrechnet bzw. in Rechnung gestellt.

3. Die Abmeldung des Datenanschlusses nehmen Sie bitte im Rechenzentrum/Kontaktbüro vor.

4. Den Abmeldeschein und das Übergabeprotokoll leitet der Hausmeister an die Wohnheimverwaltung weiter. Daraufhin wird das Mieteinzugsverfahren eingestellt und die Rückzahlung der Kaution und des Guthabens veranlasst.

5. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt nach Beendigung des Wirtschaftsjahres, sofern mit Ihnen eine Abrechnung vereinbart wurde.
Die Rückzahlung der Kaution kann einen Zeitraum von ca. 6 Monaten in Anspruch nehmen.

6. Bei verspäteter Rückgabe der gemieteten Sache hat nach BGB § 546a der Vermieter Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung und Schadensersatz.