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Mittel- und langfristige Härtefonddarlehen 
 
 

Entsprechend der „Richtlinien für die Vergabe sozialer Leistungen“ können ausschließlich an bedürftige Studierende der betreuten Hochschulen

  • mittelfristige Härtefonddarlehen aus finanziellen Mitteln des Studentenwerkes Magdeburg und
  • langfristige Härtefonddarlehen aus Mitteln des Deutschen Studentenwerkes (DSW) vergeben werden

Als hilfsbedürftig im Sinne der Vergabe von Härtefonddarlehen gelten in der Regel Studierende, die keine Leistungen nach dem BAföG oder vergleichbare Leistungen anderer Sozialleistungsträger beziehen oder keine Unterhaltsleistungen erhalten oder beanspruchen können oder sich deren Nichterhalt nicht zurechnen lassen müssen.
Darlehen werden nur für den eigenen Lebensunterhalt des Antragstellers sowie für Studienaufwendungen gewährt. Die Darlehen dürfen nicht zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten, zur Unterstützung Dritter, zum Begleichen von Heilbehandlungskosten  und anderen, nicht mit dem Studium in ursächlichem Zusammenhang stehenden Aufgaben verwendet werden.

Eine mehrjährige Studienfinanzierung kann keines dieser Darlehen ersetzen!

Die Antragstellung für die genannten Härtefondsdarlehen erfolgt ausschließlich persönlich in der Abteilung Soziale Dienste, im Bereich der allgemeinen Sozialberatung. Sie können sich informieren, beraten lassen  und Einblick nehmen in die „Vergaberichtlinien“.
Die Darlehensvergabe unterliegt der Aufsichtspflicht des Vorstandes des Studentenwerkes. Gegen die Entscheidung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.