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Mietzuschuss 
 
 

Mietzuschuss über/und BAföG oder Wohngeld?

Wohnt der Auszubildende bei seinen Eltern, erhält er neben dem Grundbedarf von 373,00 € einen Zuschuss von 49,00 €. Wohnt er nicht dagegen nicht mehr bei seinen Eltern, beträgt der Zuschuss 224,00 €.

Zwei Dinge sind wichtig:

1. Ein Auszubildender wohnt bei den Eltern, wenn er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt.
Er lebt nicht mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft, wenn er die Ausbildungsstätte von einer eigenen Unterkunft aus besucht.

2. Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum seiner Eltern steht.

Achten Sie darauf, ob Ihr Mietvertrag (z.B. mit dem Studentenwerk Magdeburg) am Jahresende ausläuft und vergessen Sie nicht, einen neuen einzureichen.Nach § 53 Satz 1 Nr. 1 BAföG erfolgt eine rückwirkende Änderung höchstens für 3 Monate vor dem Monat, in dem Sie die Änderung mitgeteilt haben.

Als immatrikulierter Student haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld, auch dann nicht, wenn Sie einen sogenannten Null-Bescheid - also keine Förderung - erhalten haben.

Erst wenn der Grundanspruch auf BAföG verwirkt ist, kann Wohngeld beantragt werden. Das ist in der Regel der Fall bei Ablehnungen wegen:

  • einer Zweitausbildungen (§ 7 Abs. 2),
  • eines Fachrichtungswechsels (§ 7 Abs. 3),
  • eines nicht ausreichenden Aufenthaltsrechtes (§ 8) und
  • der Überschreiten der Altersgrenze (§ 10 Abs. 3).

Das Wohngeldamt benötigt als Nachweis den Ablehnungsbescheid des Studentenwerkes und die Bescheinigung für den Anspruch auf Wohngeld. Um Ihren Anspruch auf Wohngeld nicht zu verlieren, müssen Sie daher ggfs. den Umweg über das BAföG-Amt nehmen und hier Ihren Grundanspruch prüfen lassen.