Familienbezogene Freibeträge gelten wie folgt:
| Elternfreibetrag |
1.605 € |
| Freibetrag für Getrenntlebende, Alleinstehende und Ehegatten der Auszubildenden |
1.070 € |
| Freibetrag für jedes Kind unter 15 Jahre |
485 € |
| Freibetrag für jedes Kind über 15 Jahre wenn es nicht in förderungsfähiger Ausbildung ist |
485 € |
| für weitere, gegenüber dem Einkommensbezieher entsprechend dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte |
485 € |
| Freibetrag für den Ehegatten des Auszubildenden |
535 € |