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Freibeträge 
 
 
 Familienbezogene Freibeträge gelten wie folgt:

Elternfreibetrag

 1.605 

Freibetrag für Getrenntlebende, Alleinstehende und Ehegatten der Auszubildenden

1.070 €

Freibetrag für jedes Kind unter 15 Jahre

 485 €

Freibetrag für jedes Kind über 15 Jahre wenn es nicht in förderungsfähiger Ausbildung ist

 485 €

für weitere, gegenüber dem Einkommensbezieher entsprechend dem bürgerlichen Recht Unterhaltsberechtigte            

485 €

Freibetrag für den Ehegatten des Auszubildenden

 535 €